Die vom Gesetz vorgegebene Regelung der Vermögensverhältnisse in Ehe, eingetragener Lebenspartnerschaft, nichtehelicher Lebensgemeinschaft und Familie passt für viele Paare, aber eben nicht für alle.
Aufgrund einer persönlichen Besprechung können wir einen Ehevertrag erarbeiten, der auf Ihre individuelle familiäre und wirtschaftliche Situation zugeschnittenen ist.
Beratungs- und Regelungsschwerpunkte sind dabei:
Außerdem helfen wir Ihnen gerne bei folgenden Themen:
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