Wir können dem Eigentümer, dem Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Rechtes sowie sonstigen berechtigten Personen sofort Grundbuchauszüge (auch in beglaubigter Form) von allen deutschen Grundbuchämtern beschaffen.
Ferner besorgen wir sofort Registerauszüge (auch in beglaubigter Form) aus allen deutschen
Gerne erstelle ich Ihnen auch eine Bescheinigung über die Rechtsverhältnisse und die Vertretungsberechtigung der in diesen Registern eingetragenen Gesellschaften.
Dies ist auch für die Handelsregister in Österreich und Luxemburg möglich.
Grundbuchauszüge, Registerauszüge und Registerbescheinigungen können Sie gerne telefonisch oder per Mail anfordern. Für Grundbuchauszüge müssten Sie mir aber Ihr berechtigtes Interesse (z.B. als Eigentümer des Grundstücks, als Inhaber eines im Grundbuch eingetragen Rechtes oder als Bevollmächtigter) darlegen.