Häufig sollen Immobilien (z.B. Wohnhäuser oder Eigentumswohnungen) schon zu Lebzeiten im Wege der Schenkung oder der vorweggenommenen Erbfolge auf die nächste Generation übertragen werden.
Hier helfen wir Ihnen bei der Entscheidung, ob und wann dies geschehen soll und gestalten Ihren Vertrag möglichst im Einvernehmen mit allen Beteiligten. Besonderen Wert legen wir dabei auf die Absicherung der Nutzungsrechte des Übergebers und verlieren auch die eventuell drohende Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer nicht aus den Augen.
Zu beachten sind insbesondere folgende Aspekte:
Gerne arbeiten wir in diesem Bereich (insbesondere bei der Übergabe von Unternehmen) mit Ihrem Steuerberater zusammen.
Weitere Informationen finden Sie hier: