Wir verfügen über eine erfahrene gesellschaftsrechtliche Abteilung unter der Leitung eines Wirtschaftsjuristen.
Wir betreuen
- Existenzgründer
- gestandene Kaufleute
- Handwerksbetriebe
- Familienunternehmen
- mittelständische Unternehmen
- Fondsgesellschaften
- international tätige Konzerne
Dabei beraten wir insbesondere über die Wahl der richtigen Rechtsform für ihr Unternehmen sowie die Gestaltung der Gesellschaftsverträge und erledigen Handelsregisterformalien schnell und unbürokratisch.
Gerne sind wir für Sie in folgenden Angelegenheiten tätig:
- Gründungen und Satzungsänderungen von
- Aktiengesellschaften (AG)
- GmbH
- Unternehmergesellschaft - UG (haftungsbeschränkt)
- Kommanditgesellschaften (KG)
- GmbH & Co. KG
- offenen Handelsgesellschaften (OHG)
- Partnerschaftsgesellschaften
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft)
- europäischen Gesellschaften (SE)
- Einzelunternehmen (e.K.)
- Umstrukturierungen von Unternehmen (Umwandlung, Verschmelzung, Formwechsel, Ausgliederung, Abspaltung)
- Unternehmenskaufverträge (Share-Deal oder Asset-Deal)
- M&A Transaktionen
- Unternehmensnachfolge
- Gesellschafterbeschlüsse
- Eintragungen, Löschungen und Änderungen im Handelsregister
- Liquidationen
- Vorsorgemaßnahmen für Unternehmer (Vollmachten, Unternehmer-Testament, Ehevertrag)
Hilfreich ist in diesen Themen häufig die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt.
Weitere Informationen finden Sie hier: