Wer kümmert sich um meine Angelegenheiten, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin?
Diese Frage beschäftig die Menschen zunehmend - und nicht nur alte Menschen. Durch Unfall oder plötzliche Krankheit können auch Jüngere davon betroffen sein.
Die vom Gesetz vorgesehene Bestellung eines Betreuers (umgangssprachlich oft „Vormund“ genannt) erscheint vielen nicht die ideale Lösung zu sein.
Wir beraten Sie gern und erstellen individuell angepasste Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Dabei sind folgende Themen zu beachten:
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